Kreisverkehr
In den letzten Jahren sind in der ganzen Schweiz viele Kreiselverkehrsanlagen gebaut worden. Weitere werden folgen. Kreisel haben bei kleinem Platzbedarf eine grosse Leistungsfähigkeit und zusätzlich wird die Verkehrssicherheit erhöht. Wartezeiten, Lärm- und Abgasimmissionen können reduziert werden.
Wir alle können dazu beitragen, dass mit einem richtigen Verhalten ein sicheres Befahren der Kreisel und ein flüssiger Verkehrsablauf gewährleistet wird. Nachfolgend gelangen deshalb die wichtigsten Verhaltensregeln zur Darstellung. Sie sollen uns allen helfen, den Verkehr vor dem Kreisel und innerhalb des Kreisels noch besser in den Griff zu kriegen.
Fahrzeuge im Kreisel haben immer den Vortritt gegenüber den von rechts einfahrenden Fahrzeugen. Vor der Einfahrt muss deshalb der Fahrzeuglenker die Fahrt verlangsamen und sich vergewissern, dass sich kein vortrittsberechtigtes Fahrzeug nähert. Der Blinker muss nicht gestellt werden.
Vor dem Verlassen des Kreisels muss der Blinker nach rechts gestellt werden. Dies darf nicht zu früh erfolgen, damit einfahrende Fahrzeuglenker nicht irritiert werden und zu früh einbiegen.
Zweiradfahrer sind im Kreisel besonders zu beachten und möglichst nicht zu überholen. Allfällige Fahrstreifenwechsel im Kreisel sind durch Zeichengabe anzuzeigen.
Bei der Einfahrt und insbesondere bei der Ausfahrt ist auf Fussgänger zu achten und diesen auf Fussgängerstreifen der Vortritt zu gewähren.
Verkehrsberuhigungsmassnahmen
«Der Verkehr soll dem Menschen dienen – nicht umgekehrt.»
Der unbestrittene Wunsch nach mehr Lebensqualität in unseren Städten und Dörfern ist eng verknüpft mit grösserer Verkehrssicherheit sowie weniger Lärm und Abgasen. Diese Bedürfnisse sind mit dem gewaltigen Drang nach Mobilität vereinbar, wenn die Chancen der Mobilität genutzt und deren Risiken gleichzeitig minimiert werden. Der Verkehr soll dem Menschen dienen, ohne ihn zu beherrschen. So wollen wir auch nicht mehr Unfälle mit schweren Personenschäden als Tribut der mobilen Gesellschaft akzeptieren. Deshalb orientiert sich die neue Verkehrssicherheitspolitik des Bundes an der Vision eines Strassenverkehrs ohne Tote und Schwerverletzte. Die vermehrte Einführung von Verkehrsberuhigungsmassnahmen [2'158 KB]
innerorts kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

