Führerausweis auf Probe / 2-Phasen Ausbildung
Die Weiterausbildung (WAB) soll zur Reduktion von Verkehrsunfällen von jugendlichen Verkehrsteilnehmer führen.
Wer nach dem 1. Dezember 2005 einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Auto) beantragt, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung (Phase 1) für drei Jahre auf Probe (wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen wurde, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen).
Während dieser Probezeit müssen zwei ganztägige Weiterausbildungskurse (Phase 2) besucht werden.
Diese Regelung gilt nicht für Personen welche bereits Inhaber eines unbefristeten Ausweises der Kategorie A oder B sind.
Die Zulassungsbehörde erteilt den unbefristeten Führerausweis nach Ablauf der Probezeit auf Gesuch hin, wenn der Gesuchssteller die obligatorische Weiterbildung besucht hat.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner für Weiterausbildung "WAB-GmbH" in Basel führen wir laufend diese Kurse durch.
